Entsprechend der Friedhofsgebührensatzung (FHGeb-Satzung) vom 24. Mai 2022; gültig seit 21. August 2022.
Die Gebühren entstehen gemäß § 46 Abs. 1 FriedhG EKM mit der Anmeldung einer Bestattung oder mit jedem anderen Beginn
der Benutzung oder der Leistung des Friedhofs oder seiner Einrichtungen oder mit Eingang des Antrages auf Tätigwerden
des Friedhofsträgers.
zzgl. Kosten der verpflichtenden Namenstafel
Hinweis: Es wird für jede Bestattung eine allgemeine Verwaltungsgebühr in Höhe von 55,00 Euro erhoben. Weitere Gebühren sind in § 2 der FHGeb-Satzung (PDF) ersichtlich.