Der Engel des HERRN lagert sich um die her, die ihn fürchten, und hilft ihnen heraus. (Psalm 34,8)

   

Bestattung

- An meiner Hand gehalten -

 

Bestattung

Was nach dem Tod eines Menschen zu beachten ist

Wenn ein Mensch verstorben ist, muss durch einen Arzt/eine Ärztin ein Totenschein ausgestellt werden.

Es ist nicht erforderlich, den Verstorbenen danach umgehend durch ein Bestattungsinstitut abholen zu lassen. Das Sächsische Bestattungsgesetz lässt dafür eine Frist von 24 Stunden ab Todeszeitpunkt zu. So ist gewährleistet, dass ein angemessener Abschied aus dem letzten Lebensumfeld der/des Verstorbenen möglich ist.

Die am nächsten stehenden Menschen sollen umgehend benachrichtigt werden, um mit ihnen alle erforderlichen Schritte zu bedenken. Etwa vorhandene Verfügungen der/des Verstorbenen sollen dabei Beachtung finden.

Im Kontakt mit dem Pfarrer bzw. dem Friedhofsträger sowie dem von den Angehörigen gewählten Bestattungsinstitut ist der Termin für die Bestattung abzusprechen.

Mit der Friedhofsverwaltung muss die Art sowie die Lage des Grabes geklärt werden. Bedenken Sie dabei, dass Sie mit dem Grab den Ort wählen, an dem Sie sich erinnern, stille Zwiesprache halten, danken, klagen und beten können.

Mit dem Bestattungsinstitut sind neben den Fragen zur Bestattung selbst auch weitere zu erledigende Aufgaben zu bedenken (z. B. Todesanzeige). Dabei entscheiden Sie, welche dieser Aufgaben Sie selbst erledigen und welche Sie dem Bestatter überlassen wollen.

Trauergottesdienst

Der Trauergottesdienst soll Ihnen, den Angehörigen, Freunden und Bekannten einen tröstlichen Rahmen bieten, um trauern und sich verabschieden zu können.

Der Pfarrer bietet vor dem Trauergottesdienst ein persönliches Gespräch an. Meist findet es bei den Angehörigen zu Hause (Trauerhaus) statt. Es dient der seelsorgerlichen Begleitung und Vorbereitung auf die Trauerfeier. Gerne können Sie auch Musikwünsche äußern.

Nach dem Trauergottesdienst in der Kirche St. Martin begleitet die Gemeinde den Verstorbenen in einem Trauerzugunter dem Geläut der Sterbeglocke zum Grab.

In einem der folgenden Gottesdienste der Gemeinde wird der Angehörigen und der Verstorbenen in der Fürbitte gedacht. Ihre Namen werden genannt. Ein Gebet wird gesprochen.

 

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